Schlichtungsbehörde bei Kautionstreit

Bevor Sie anwaltlich klagen: in Mietsachen ist die Schlichtung der kostenlose erste Schritt.

✓ Gratis-Prüfung ohne Anmeldung · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Grundlage: Art. 257e OR · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Ihre Angaben bleiben im Browser

Abzug laut VermieterAlter (Jahre)

Optionale Abzüge: Alter eingeben, um den Zeitwert (Orientierung) zu schätzen. Leer lassen, wenn kein Abzug.

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Kostenloses Schlichtungsverfahren

Bei Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis Wohn- und Geschäftsräume ist das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde kostenlos (Art. 113 Abs. 2 Bst. c ZPO). Zuständig ist die Schlichtungsbehörde am Ort der Liegenschaft.

Typische Fälle: Vermieterschaft gibt die Kaution nicht frei, streitige Abzüge, ausstehende Nebenkostenabrechnung. Nehmen Sie Mietvertrag, Abgabeprotokoll, Schriftverkehr und Belege zu den Abzügen mit.

Wichtig: Ein Schlichtungsgesuch der Vermieterschaft innert einem Jahr nach Beendigung gilt als rechtliche Geltendmachung und kann den direkten Bank-Weg nach Art. 257e Abs. 3 OR sperren – umgekehrt können auch Sie die Schlichtung anrufen, um die Freigabe zu verlangen.

Was gilt für die Mietkaution?

PunktRegel
Wohnräume: maximale Kautionhöchstens drei Monatszinse (Art. 257e Abs. 2 OR)
HinterlegungBank-Sparkonto oder Depot auf Namen der Mieterschaft (Art. 257e Abs. 1 OR)
Freigabe vor Ablauf eines Jahresnur mit Zustimmung beider Parteien oder rechtskräftigem Zahlungsbefehl / Urteil (Art. 257e Abs. 3 OR)
Nach einem Jahr ohne rechtliche GeltendmachungMietende können die Rückerstattung direkt bei der Bank verlangen (Art. 257e Abs. 3 OR). Ein blosses Mahnschreiben genügt nicht als «rechtliche Geltendmachung».
Offene Mieten, Nebenkosten, SchädenVermieterschaft darf berechtigte Forderungen verrechnen, braucht aber für die Freigabe vom Sperrkonto weiterhin Zustimmung bzw. Titel
SchlichtungsbehördeVerfahren bei Mietstreitigkeiten ist kostenlos (Art. 113 Abs. 2 Bst. c ZPO)

Quellen: Art. 257e OR (Sicherheiten der Mietenden); Art. 257a–257d OR; Art. 113 Abs. 2 Bst. c ZPO (kostenloses Schlichtungsverfahren). Lebensdauer-/Zeitwert-Angaben: übliche Orientierungswerte (Mieterverband/HEV-Praxis), keine gesetzliche Tabelle. Geprüft am 19.10.2026.

So funktioniert es

  1. Gratis prüfen: Auszugsdatum und Kautionsbetrag eingeben. Der Rechner zeigt den Countdown bis zum Bank-Weg (Art. 257e Abs. 3 OR), warnt bei Kaution über 3 Monatsmieten und schätzt den Zeitwert typischer Abzüge.
  2. Brief-Paket für CHF 9.90: Brief an Vermieter/Verwaltung (Freigabe verlangen, IBAN, Frist, Schlichtung vorbehalten) und – nach einem Jahr ohne rechtliche Geltendmachung – Brief an die Bank. PDF auf Deutsch oder Französisch.
  3. Danach: Reagiert die Verwaltung nicht, ist das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde für Mietsachen kostenlos.

Brief-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Was kostet die Schlichtungsbehörde?

Das Schlichtungsverfahren in Mietsachen ist kostenlos (Art. 113 Abs. 2 Bst. c ZPO).

Wann muss die Mietkaution zurückgezahlt werden?

Sobald das Mietverhältnis beendet ist und keine berechtigten Forderungen mehr offen sind, soll die Vermieterschaft die Freigabe erteilen. Spätestens ein Jahr nach Beendigung können Sie die Kaution direkt bei der Bank verlangen, sofern die Vermieterschaft keinen Anspruch rechtlich geltend gemacht hat (Betreibung, Schlichtung oder Klage; Art. 257e Abs. 3 OR).