Auszugsdatum und Betrag eingeben: Countdown bis zum Bank-Weg nach einem Jahr, Warnung bei zu hoher Kaution und Orientierung zum Zeitwert typischer Abzüge.
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| Punkt | Regel |
|---|---|
| Wohnräume: maximale Kaution | höchstens drei Monatszinse (Art. 257e Abs. 2 OR) |
| Hinterlegung | Bank-Sparkonto oder Depot auf Namen der Mieterschaft (Art. 257e Abs. 1 OR) |
| Freigabe vor Ablauf eines Jahres | nur mit Zustimmung beider Parteien oder rechtskräftigem Zahlungsbefehl / Urteil (Art. 257e Abs. 3 OR) |
| Nach einem Jahr ohne rechtliche Geltendmachung | Mietende können die Rückerstattung direkt bei der Bank verlangen (Art. 257e Abs. 3 OR). Ein blosses Mahnschreiben genügt nicht als «rechtliche Geltendmachung». |
| Offene Mieten, Nebenkosten, Schäden | Vermieterschaft darf berechtigte Forderungen verrechnen, braucht aber für die Freigabe vom Sperrkonto weiterhin Zustimmung bzw. Titel |
| Schlichtungsbehörde | Verfahren bei Mietstreitigkeiten ist kostenlos (Art. 113 Abs. 2 Bst. c ZPO) |
Quellen: Art. 257e OR (Sicherheiten der Mietenden); Art. 257a–257d OR; Art. 113 Abs. 2 Bst. c ZPO (kostenloses Schlichtungsverfahren). Lebensdauer-/Zeitwert-Angaben: übliche Orientierungswerte (Mieterverband/HEV-Praxis), keine gesetzliche Tabelle. Geprüft am 19.10.2026.
Sobald das Mietverhältnis beendet ist und keine berechtigten Forderungen mehr offen sind, soll die Vermieterschaft die Freigabe erteilen. Spätestens ein Jahr nach Beendigung können Sie die Kaution direkt bei der Bank verlangen, sofern die Vermieterschaft keinen Anspruch rechtlich geltend gemacht hat (Betreibung, Schlichtung oder Klage; Art. 257e Abs. 3 OR).
Nein. Art. 257e Abs. 3 OR verlangt eine rechtliche Geltendmachung – typischerweise Betreibung, Schlichtungsgesuch oder Klage. Ein blosses Mahn- oder Abrechnungsschreiben genügt dafür nicht.
Bei Wohnräumen nein: höchstens drei Monatszinse (Art. 257e Abs. 2 OR). Bei Geschäftsräumen gilt diese Obergrenze nicht.
Berechtigte offene Mietzinse, Nebenkosten und Schäden über die normale Abnützung hinaus. Für Abzüge wegen Beschädigungen ist oft nur der Zeitwert geschuldet, nicht der Neupreis. Orientierungswerte zur Lebensdauer finden Sie unter «Abzüge Zeitwert».
Das Schlichtungsverfahren in Mietsachen ist kostenlos (Art. 113 Abs. 2 Bst. c ZPO).